Bewerbung Bachelor Lehramt
Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess?
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) mit dem Abschluss Bachelor of Education ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Wenn Sie kein Abitur erworben haben, gibt es in Hamburg noch Alternativen (z. B. das Bestehen einer Vorprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit weit überdurchschnittlichem Erfolg oder ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Fachhochschule oder Hochschule). Über sämtliche Alternativen können Sie sich bei der Universität Hamburg informieren.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Bewerbungsprozess + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 1. Februar bis 5. März 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte für den Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in CampusNet. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die einen Uploadlink enthält.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem pdf-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- ein frei formuliertes Motivationsschreiben für die Wahl des Lehramtsstudiums
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Ein Nachweises der allgemeinen Hochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine andere allgemeinbildende Zugangsberechtigung gemäß der §§ 37 und 38 HmbHG. Wenn Sie Ihr Zeugnis erst nach dem Bewerbungszeitraum erhalten, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses vor.
- Einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Hier finden Sie weitere Information, welche Sprachnachweise anerkannt werden. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachkurs absolvieren und diesen erst nach der Bewerbungsfrist abschließen, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbungsmappe darauf hin.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht mehr möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Und weiter:
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in CampusNet.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in Kategorien von A bis C. Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen. Für Bewerber*innen, die mit B bewertet werden, besteht die Möglichkeit, an einem Nachrückverfahren teilzunehmen.
Hinweis: Sollten Sie für das Studium des Teilstudiengangs »Bildende Künste« (Lehramt) zugelassen sein und Ihren Studienplatz auch annehmen wollen, so müssen Sie sich zusätzlich an der Universität Hamburg im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli für Ihr 2. Unterrichtsfach sowie Erziehungswissenschaft bewerben. Weitere Details dazu erhalten Sie unter www.uni-hamburg.de
Kontakt
Für inhaltliche Fragen und formale Fragen, z.B. zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Raum:Wartenau 15, Raum 01 / 04a
- Telefon: +49 40 428 989-270 / -335 / -269
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
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Für Studierende, die VOR WiSe 2020/21 ihr Studium begonnen haben
- Prüfungsordnung 2017 für die Abschlüsse »Bachelor of Arts« und »Bachelor of Science« der Lehramtsstudiengänge und Änderungssatzungen
- Fachspezifische Bestimmungen 2017 für den Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) – Studienrichtung Primar- und Sekundarstufe 1, Gymnasien, Sonderpädagogik
- Modulhandbuch 2017 für den Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) – Studienrichtung Primar- und Sekundarstufe 1, Gymnasien, Sonderpädagogik
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Für Studierende, die AB WiSe 2020/21 ihr Studium begonnen haben
- Besondere Zugangs-Voraussetzungen Bachelor of Education (B.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Zugangsvoraussetzungen Bachelor of Education (B.Ed.) im Teilstudiengang »Bildende Künste«
- Auswahlverfahren und -kriterien Bachelor of Education (B.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Prüfungsordnung für den Abschluss »Bachelor of Education« (B.Ed.) der Lehramtsstudiengänge, dazu Änderungssatzungen
Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) – Studienrichtung Grundschule
Bachelor-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) – Studienrichtung Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik (Profilbildung Sekundarstufe)