Hinweisgeberschutz
Rechtsverstöße fallen nicht selten als erstes den Beschäftigten auf. Aus Angst vor Repressalien trauen sich viele nicht, Rechtsverstöße zu melden. „Whistleblower“ bekommen nun einen besseren Schutz:
Die EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) und das Hinweisgeberschutzgesetz zielen auf den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Vor diesem Hintergrund hat die HFBK Hamburg eine Interne Meldestelle eingerichtet, bei der Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg Hinweise auf Rechtsverstöße geben können, die unter den Anwendungsbereich der genannten Regelungen fallen und die sich im Zuständigkeitsbereich der Internen Meldestelle (HFBK Hamburg) ereignet haben. Die Identitäten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Auch auf diese Weise sollen hinweisgebende Personen vor unzulässigen Nachteilen wie Mobbing, schlechten Beurteilungen oder anderen beruflichen Konsequenzen geschützt werden.
Gemeinsames Ziel ist es, gemeldeten Verstößen nachzugehen und diese abzustellen.
Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld einer Hinweisgabe mit der Internen Meldestelle in Verbindung setzen und sich näher informieren.
Weiterführende Informationen:
RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
FAQs für Beschäftigte der HFBK Hamburg zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes