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Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und vergibt Fördermittel in Form von studienbegleitenden Stipendien an besonders begabte Studierende, die sich vor dem Hintergrund ihres Glaubens für das Gemeinwohl engagieren.

Die Förderung umfasst die finanzielle Unterstützung des Studiums und ein interdisziplinär angelegtes Bildungsprogramm, das zur Diskussion über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche einlädt. Die finanzielle Förderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und einem monatlichen Büchergeld. Zuschläge für Familien und Kinderbetreuung können hinzukommen. Zudem unterstützt das Cusanuswerk Studienaufenthalte, Praktika und Sprachkurse im Ausland.

Für Studierende der Bildenden Künste findet jedes Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Vorschlag der Kunsthochschulen, an denen das Cusanuswerk durch Kontaktdozent*innen vertreten wird. Die Entscheidung über die Nominierung durch die HFBK Hamburg trifft Prof. Martin Köttering.

Bewerbung

Die aktuelle Bewerbungsfrist ist der 30.⁠ ⁠Juni 2026.

Voraussetzungen

  • Nominierung durch den Kontaktdozenten Prof. Martin Köttering

  • zu Beginn des nächsten Wintersemesters müssen Sie mindestens im zweiten Semester studieren und noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben bzw. im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen.

  • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse

  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen

  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerber*innen, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten

  • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studienanfänger*innen können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach §⁠ ⁠8 Abs. 13 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. §⁠ ⁠61 BAföG findet ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!

  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des 4.⁠ ⁠Hochschulsemesters vorgenommen haben, können in der Regel nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus. Ausnahmen davon sind Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund nach §⁠ ⁠7 Abs. 3 BAföG.

  • Studierende, die aufgrund der genannten Voraussetzungen während ihres Bachelorstudiums vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind, haben die Möglichkeit, für ein förderfähiges Masterstudium vorgeschlagen zu werden.

Hier geht es zum Bewerbunsgformular:

Geförderte Studierende

seit 2011 Sophia Leitenmayer, Clara Alisch, Sarah Hablützel, Jonas Hinnerkort, Gerrit Frohne-Brinkmann, Martin Lindemann, Marko Mijatovic, Dorothea Nold, Dr. Christa Pfafferott, Elina Saalfeld, Verena Schöttmer, Sophie Schweighart, Laura Sigrüner, Paul Sochacki, Jonathan Spörke