Hinweisgeberschutz
Ihre Kontaktperson der Internen Meldestelle
Gemeinsame Interne Revision für die HCU, HAW Hamburg, HFBK, HFMT, TUHH, SUB
Maria Lüders
E-Mail: internemeldestelle-hfbk-hamburg@tuhh.de
Tel.: +49 40 / 428 78 4123
TUHH, Am Schwarzenberg-Campus 1 A, 21073 Hamburg
(Ostflügel Raum A2.70)
weiterführende Informationen
Dokumente zum Download
Formular zum Abgeben eines Hinweises
Datenschutzerklärung der internen Meldestelle
Rechtsverstöße fallen nicht selten als erstes den Beschäftigten auf. Aus Angst vor Repressalien trauen sich viele nicht, Rechtsverstöße zu melden. „Whistleblower“ bekommen nun einen besseren Schutz:
Die EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) und das Hinweisgeberschutzgesetz zielen auf den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Vor diesem Hintergrund hat die HFBK Hamburg eine Interne Meldestelle eingerichtet, bei der Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg Hinweise auf Rechtsverstöße geben können, die unter den Anwendungsbereich der genannten Regelungen fallen und die sich im Zuständigkeitsbereich der Internen Meldestelle (HFBK Hamburg) ereignet haben. Die Identitäten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Auch auf diese Weise sollen hinweisgebende Personen vor unzulässigen Nachteilen wie Mobbing, schlechten Beurteilungen oder anderen beruflichen Konsequenzen geschützt werden.
Unser gemeinsames Ziel ist es, gemeldeten Verstößen nachzugehen und diese abzustellen.
Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld einer Hinweisgabe mit der Internen Meldestelle in Verbindung setzen und sich näher informieren.