Erasmus+ für Outgoings
Kontakt
International Office
- Gaby Grumke
- Raum:06b Wa
- Telefon: +49 40 42 89 89-265
- Mail:internationaloffice@hfbk.hamburg.de
Sprechzeiten:
Di + Do 10-12 + 13.30-14.30 Uhr nach Voranmeldung per Mail oder Telefon. Die Sprechzeiten des International Office finden derzeit unter Wahrung besonderer Hygienemaßnahmen (z. B. Voranmeldung, Maskenpflicht, Beratung im Vorraum) statt.
Hygienekonzept für das International Office der HFBK Hamburg
Erasmus-Dokumente für HFBK-Studierende (Outgoings)
Erasmus+ Charta für Studierende
Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des zweiten Bachelor-Studienjahres (im Master ab dem ersten Semester) können Studierende in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat die HFBK Hamburg Partnerschaften mit vielen anderen europäischen Hochschulen geschlossen.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Wir streben an, allen Studierenden der HFBK Hamburg einen Erasmus-Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Für organisatorische Fragen steht Ihnen das International Office gern zur Verfügung.
Erasmus-Bewerbung
Bewerbungsschluss für ein Erasmus-Studium im Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 war der 20. Januar 2022.
Förderbedingungen
- Studierende müssen während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der HFBK Hamburg immatrikuliert sein (fristgerechte Rückmeldung beachten!).
- Alle Studierenden, die am Erasmus-Programm teilnehmen, sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen (wie z. B. das sog. Learning Agreement) zu erstellen und einzureichen. Details dazu erfahren die Teilnehmenden nach erfolgreicher Bewerbung im International Office.
- Die Europäische Kommission hat eine Online-Sprachenförderung für aktuell insgesamt 18 Sprachen zur Verfügung gestellt. Der Sprachtest ist für alle Studierenden, deren Aufenthalt eine entsprechende Arbeitssprache umfasst, sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Es ist möglich, ganze oder anteilige Erasmus-Aufenthalte über sog. Zero-Grants, d. h. ohne finanzielle Unterstützung zu fördern.
- Mobilitätszuschuss
Auslandsmobilität mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird während des Auslandsstudiums Alleinerziehenden und Studierenden mit Behinderung der Zugang zum Programm erleichtert. Sie können eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten erhalten. www.eu.daad.de/engagiert