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Mitglieder des Hochschulsenats im Wintersemester 2025/26

Die studentischen Senatsmitglieder werden für ein Kalenderjahr gewählt; die anderen Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Die Senator*innen werden jeweils durch ihre Wähler*innengruppe am Jahresende gemäß der Wahlordnung der HFBK gewählt.

Vorsitz Präsident Martin Köttering
Stellv. Vorsitzender Vizepräsident Ingo Offermanns
Stellv. Vorsitzende Vizepräsidentin Dr. Bettina Uppenkamp
Professor*innen Jesko Fezer / Anne Femmer
Ingo Offermanns / Heike Mutter
Dr. Elisa Linseisen / Dr. Bettina Uppenkamp
Eva Maria Bauer / Jasmin Werner
Robert Bramkamp / Omer Fast
Angela Bulloch / Yalda Afsah
kooptiert mit Stimmrecht: Kerstin Brätsch / Jorinde Voigt
Gruppe des akademischen Mittelbaus Tim Albrecht / Brigit Brandis
Lutz Jelinski / Alexander Holtkamp
Gruppe der Studierenden Karolina Babette Kaiser / Titus Einsiedel Elio Pfeifauf / Maren Nicole Stocklöw
Gruppe des Technischen-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals Bärbel Hartjel / Christoph König
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Anja Steidinger / Heike Mutter

Aufgaben des Hochschulsenats

  • Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,

  • Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie Mitwirkung bei der Bestellung des Hochschulrats,

  • Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,

  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit keine abweichende Zuständigkeit besteht,

  • Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung im Einvernehmen mit dem Hochschulrat,

  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,

  • Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,

  • Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten,

  • Wahl der Behindertenbeauftragten,

  • Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,

  • Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,

  • Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,

  • Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,

  • Verleihung akademischer Ehrungen.