Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung
Anlaufstelle für Studieninteressierte, Studienbewerber*Innen und Studierende mit länger dauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie erhalten Beratung und werden bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen rund um Studienorientierung, Bewerbung und Studium unterstützt.
Die Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen werden gemäß § 10 der Grundordnung HFBK für 3 Jahre gewählt und gemäß § 88 HmbHG.