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Sie sind ausländische Student:In mit einem Aufenthaltstitel nur zum Zwecke eines Studiums und befinden sich in der Abschlussphase Ihrer Ausbildung. Ihre finanziellen Mittel sind aufgebraucht oder Sie können nicht mehr so viel nebenbei arbeiten, weil Sie Ihre Kräfte für die Abschlussarbeit brauchen?

Die Stadt Hamburg stellt voraussichtlich auch in diesem Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung, um Sie zu unterstützen. Das Studierendenwerk Hamburg führt das Antragsverfahren durch und ist deshalb Ihr Ansprechpartner.

Aktuelle Bewerbungsfrist ist der 15.⁠ ⁠Juni 2026.

Voraussetzungen

  • Ihre finanzielle Situation ist angespannt. Das heißt, Sie haben nicht die nötigen finanziellen Mittel, um Ihre monatlichen Kosten zu decken. Ihre Familie kann Sie finanziell nicht unterstützen und Sie erhalten keine ausreichenden Mittel von anderen Geldgebern, z.⁠ ⁠B. Stipendien anderer Organisationen, oder BAföG.

  • Sie schließen Ihr Studium voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten ab. Ihr*e Professor*in wird Ihnen das bestätigen.

Antragsverfahren

  • Für Studierende der HFBK Hamburg ist das Studierendenwerk Hamburg,  Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) – Examensförderung für ausländische Studierende zuständig. Sie erhalten die Antragsformulare nach Anfrage per E-Mail von uns. Die Bewerbungsrunde findet zweimal im Jahr statt. Bewerbungen können zu folgenden Abgabefristen eingereicht werden:

    Bewerbungszeitraum: 01.05.202615.06.2026
    Förderzeitraum: 01.07.202631.12.2026
    Bewerbungszeitraum: 01.11.202615.12.2026
    Förderzeitraum: 01.01.202730.06.2027

  • Das ausgefüllte Antragsformular sowie alle weiteren geforderten Unterlagen reichen Sie vollständig bis zum Ende der Frist per E-Mail bei uns ein.

  • Der für Sie zuständige Förderungsausschuss trifft die Entscheidungen. Je nach Höhe der vorhandenen Mittel, Anzahl der Anträge und Einkommenssituation der Antragstellenden kann die Höhe des Stipendiums stark variieren. Wir informieren Sie schriftlich über das Ergebnis. Bei einer Zusage überweisen wir Ihnen monatlich den angegebenen Betrag. Der Bewilligungszeitraum der Förderung ist jeweils vom 01.07. – 31.12. oder vom 01.01. – 30.06.