Bewerbung Master of Arts »Kunstvermittlung«
Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess?
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang »Kunstvermittlung« mit dem Abschluss Master of Arts ist eine eigenständige künstlerische und wissenschaftliche Position, die in einer Aufnahmeprüfung nachwiesen werden muss sowie ein abgeschlossenes künstlerisches Studium an einer Kunsthochschule. Das dem Abschluss zugrundeliegende Studium muss einen Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten haben, wovon mindestens 50 ECTS-Punkte im Bereich wissenschaftlicher Studien erbracht worden sein müssen.
Die eigenständige künstlerische und wissenschaftliche Position wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand der jeweilig einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Bewerbungsprozess + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich. Im Bewerbungszeitraum ab 1. Februar bis 5. März 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte für den Master-Studiengang »Kunstvermittlung« erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in CampusNet. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die einen Uploadlink enthält.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem pdf-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- ein Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A 4-Seiten), aus dem ein künstlerisch-wissenschaftliches Konzept mit Bezug zur Kunstvermittlung erkennbar wird
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Ein Nachweis des Hochschulabschlusses inkl. des Transcript of Records (Zeugnis oder ggf. vorläufige Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes). Studienbewerber*innen, deren Hochschulabschlusszeugnis(se) nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurden, fügen zusätzlich eine Kopie ihrer Originalzeugnisse mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache bei.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in den Kategorien A (Zulassung) und C (Ablehnung). Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Mitte Juni des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende Mai statt.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in CampusNet.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Und weiter:
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Studienplatzplatz zunächst annehmen.
Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben und Unterlagen abgefragt.
Kontakt
Für formale und inhaltliche Fragen, z.B. zu Dokumenten, zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Telefon: +49 40 428 989 -363 / -269
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de