Kunst trotz(t) Corona-Ausschreibung
Die Hochschule für bildende Künste Hamburg initiiert mit Kunst trotz(t) Corona eine Ausschreibung mit Mitteln der BWFGB, in deren Rahmen Künstlerinnen finanzielle Unterstützung beantragen können, um ein Ausstellungs- oder Publikationsprojekt zu realisieren. Die Ausschreibung richtet sich an Studentinnen und Promovendinnen der HFBK, die in Corona-Zeiten durch Care-Aufgaben zusätzlich belastet sind und deren künstlerische Arbeit dadurch ins Stocken geraten ist. Die Ausschreibung soll dazu beitragen, den Geschlechtereffekt (#CoronaPublicationGap[1]) währender der Corona-Krise auszugleichen.
Kunststudentinnen mit Care-Aufgaben haben in ihrem Alltag eine Dreifachbelastung zu meistern: das Studium, den Job, mit dem das Leben und das künstlerische Studium finanziert wird, und Familien- oder Pflegeaufgaben. In der Corona-Pandemie sind die Bedingungen für Künstler*innen allgemein sehr viel schwieriger geworden, wobei speziell für Frauen mit Care-Aufgaben noch besondere Herausforderungen hinzukommen: Wenn die öffentliche Kinderbetreuung wegfällt, wenn die Schule nach Hause verlegt wird und wenn die Pflege von Angehörigen nicht mehr wie bisher unterstützt werden kann, wirkt sich dies negativ auf die künstlerische Produktivität von Künstlerinnen und damit auch auf ihre Präsenz und Sichtbarkeit aus, was ihre Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen stark reduziert.
Die Präsenz und Sichtbarkeit von Künstlerinnen soll nun durch die extra dafür eingerichteten Projektmittel unterstützt und verstärkt werden. Unerlässlich dafür ist die Ausstellungstätigkeit als eine Hauptveröffentlichungsform wie auch das Publizieren von Künstlerbüchern bzw. Ausstellungskatalogen oder die Entwicklung digitaler Formate. Erst durch die Sichtbarkeit kann ein Transfer der künstlerischen Auseinandersetzung mit neuen Fragestellungen in öffentliche Diskurse erfolgen und zu gesellschaftlicher Relevanz gelangen.
Zielgruppe
Die Ausschreibung richtet sich an Studentinnen und Promovendinnen der HFBK Hamburg, die ein Ausstellungs- oder Publikationsprojekt realisieren wollen und die in Corona-Zeiten durch Care-Aufgaben zusätzlich belastet sind, wodurch deren künstlerische Arbeit ins Stocken geraten ist.
Ausschreibungsbedingungen
In der Bewerbung um die Projektmittel muss die Antragstellerin vermitteln, dass sie seit März 2020 Familien- oder Pflegearbeiten zu leisten hat und ein realisierungsfähiges künstlerisches Projekt plant. Die Realisierung des Projekts kann bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden, wobei die Verwendung der Mittel vielseitig einsetzbar ist. Die Projektlaufzeit muss bis Juni 2022 abgeschlossen sein. Sollten pandemiebedingt Ausstellungen im Projektzeitraum nicht möglich sein, kann die Förderung auch verwendet werden, um die Sichtbarkeit der Ausstellung im digitalen Raum, etwa durch virtuelle Ausstellungsrundgänge, zu vergrößern.
Bitte stellen Sie folgende Unterlagen in einem PDF (max. 5 MB) zusammen und senden dieses an Bärbel Hartje bis spätestens 13. Januar 2021:
- Schriftliche Darstellung des Projektes ggf. mit veranschaulichendem Bildmaterial
- CV mit künstlerischem Werdegang (Studiengang, Studienschwerpunkt/Klasse, ggf. vorherige Ausbildung, Ausstellungen, Preise/Stipendien/Förderungen)
- Plausible Darstellung der zu leistenden Familien- oder Pflegearbeit seit März 2020
- Plausible Darstellung wie eine finanzielle Unterstützung die künstlerische Sichtbarkeit stärkt
- Kostenkalkulation, aus der belegbare Kosten für das Projekt oder auch für die Entlastung der Care-Arbeit hervorgehen (z.B. Betreuungskosten, Kosten für Pflegekraft, Materialkosten, Fahrtkosten, Mietkosten für Büroplatz/ Ausstellungsraum/ Arbeitsgeräte u. ä., Dokumentationskosten, Produktionskosten für Publikation).
Die ausgewählten Studentinnen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Projekte an geeigneten Stellen auf die Förderung durch die HFBK und die BWFGB hinzuweisen. Sie müssen spätestens 12 Wochen nach Ablauf ihres Projekts einen Verwendungsnachweis mit Originalbelegen sowie eine Dokumentation des Projektes einreichen. Mit der Entgegennahme der Förderung erklären sich die Geförderten damit einverstanden, dass die HFBK auf ihren Medien über die Projekte im Zusammenhang mit der Förderung zum Ausgleich des Geschlechtereffekts während der Corona-Krise berichtet.
Jury
Über die Vergabe der Projektmittel entscheidet die HFBK-Jury unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten am 27. Januar 2021.
Die ausgewählten Künstlerinnen werden unmittelbar nach der Juryentscheidung informiert und können dann – vorbehaltlich der finalen Mittelzusage durch die Behörde – mit der Realisierung ihrer Projekte beginnen.
Kontakt für Rückfragen und für die Bewerbung
Bärbel Hartje, baerbel.hartje@hfbk.hamburg.de, 040 428989-257
Die Ausschreibung hier als PDF downloaden.
[1] Der Begriff bezeichnet den Effekt, dass Wissenschaftlerinnen während der Corona-Pandemie und des Lockdowns weniger Beiträge bei Fachzeitschriften einreichten und publizierten als ihre männlichen Kollegen. Als Ursache wird angenommen, dass Männer tendenziell deutlich weniger Zeit in Hausarbeit und Kinderbetreuung investieren, als ihre Partnerinnen. Als Folge wird ein deutlicher Karrierenachteil für wissenschaftlich arbeitende Frauen befürchtet, da Wissenschaftskarrieren zu einem wesentlichen Teil auf der Anzahl der Publikationen aufbauen.