Stipendienaufenthalt in

(A) Deutsche Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis) und Deutsche Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano
(B) Deutsches Studienzentrum in Venedig
(C) Cité Internationale des Arts in Paris

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder und die Kulturstiftung der Länder sind übereingekommen, bei der Auswahl von Künstlerinnen und Künstlern für einen Aufenthalt in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris nachstehende Teilnahmebedingungen anzuwenden:

I. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung

Sich Bewerbende müssen deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweislich den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; dies gilt für Bewerbungen von Meisterschülerinnen und Meisterschülern sowie von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen entsprechend. Darüber hinaus besitzen die einzelnen Stipendienstätten unterschiedliche Anforderungen an das Bewerberprofil, die zu beachten sind.

II. Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die über das Stipendiatenprofil der jeweiligen Stipendienstätten verfügen, können sich über die zentrale Online-Bewerbungsplattform der Kulturstiftung der Länder bis zum 15. Dezember um einen Stipendienaufenthalt an dem Zielort bewerben, welcher ihnen die beste Förderung (Rahmenbedingungen und Möglichkeiten) für ihr künstlerisches Schaffen bieten kann. Bei der Bewerbung ist das Ziel-Stipendium verpflichtend anzugeben.

Es ist weiterhin anzugeben,

  • welche Gründe sie für den zielortspezifischen Aufenthalt motivieren sowie

  • dass sie sich verpflichten, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein.

Die für die Bewerbung erforderlichen Angaben im Online-Bewerbungsbogen und digital einzureichenden Anlagen sind unter Abschnitt D aufgeführt.

Bei erneuter Bewerbung nach Absage sind neue Unterlagen vorzulegen.
Pro Bewerbungsrunde können Sie sich nur mit einer Bewerbung in einer Sparte für einen Zielort bewerben.
Es ist nicht möglich, sich erneut um ein bereits erhaltenes Stipendium zu bewerben.

Alle weiteren Infos finden sich hier.

Das Bewerbungsformular findet sich hier.