Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29. April 2022 gelten für den Hochschulbetrieb neue Vorgaben:
- Es müssen keine FFP2- oder medizinischen Masken in den Gebäuden der HFBK Hamburg getragen werden. Das gilt für die Lehrveranstaltungen, das Arbeiten in Werkstätten, Ateliers und Verwaltungsräumen, den Besuch der Mensa oder der Bibliothek.
- Auch Besucher*innen von öffentlichen Veranstaltungen müssen in der HFBK Hamburg keine Masken mehr tragen.
- Personenbegrenzungen oder Abstandspflichten sind aufgehoben. In den Werkstätten kann wieder mit der bis 2020 üblichen Zahl von Studierenden gearbeitet werden.
- Selbstverständlich können zum eigenen Schutz weiterhin Masken getragen werden.
- Positiv getestete Personen sind nach wie vor verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben.
- Für Beschäftigte stehen weiterhin medizinische Masken und ein kostenfreier Schnelltest pro Woche zur Verfügung.