2021/02/28: Neustart Kultur
Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm "NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler" um.
Vom 1. bis zum 28. Februar 2021 findet die 2. Ausschreibung der Module A und B des Förderprogramms statt.
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Sie finden das Antragsformular sowie alle Informationen auf unserem Internet-Portal https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur
Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK)
Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender Künstler*innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welch große Bedeutung die digitale Kompetenz Bildender Künstler*innen für ihre Teilhabe am – auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken. Zu diesem Zweck können Bildende Künstler*innen mit einer überzeugenden Begründung einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss von maximal 1.000 € für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Dazu gehören beispielsweise:
- Fortbildungen bei anerkannten Bildungsträgern (bis maximal 3 Kurse)
- individuelle Beratung durch ein anerkanntes Unternehmen/Soloselbstständigen
- Einrichtung/Modernisierung der eigenen Webseite durch einen professionellen Webdesigner
- einmalige Ausgaben für die Anschaffung von Software
- Ausgaben für die Anschaffung von Hardware bis zu einem Betrag von 500€ brutto
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/modul-a
Modul B: MENTORING (BBK)
Bildende Künstlerinnen und Künstler mit einer mindestens 5-jährigen professionellen künstlerischen Praxis können sich als Mentor*in bewerben.
Ziel des Moduls ist eine auf den Eintritt in den künstlerischen Berufsalltag bezogene strategische Beratung von Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen (nicht von Studenten) oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern. Mentor*innen unterstützen praxisbezogen Mentees dabei, sich im Kunstgeschehen zu verorten und in Netzwerke einzuführen. So profitieren die Mentees vom Erfahrungsschatz profilierter Berufskolleginnen und -kollegen. Zugleich spiegeln die jüngeren den profilierten Künstler*innen ihre Perspektive auf die Bildende Kunst.
Mentor*innen, die im Rahmen dieses Moduls Fördermittel beantragen, bieten z.B. an Einrichtungen, die die Zielgruppe niedrigschwellig erreicht, Informationsveranstaltungen an, die Einstieg und Orientierung im Kunstbetrieb, das Netzwerken und die wirtschaftliche und soziale Sicherung zum Gegenstand haben. Veranstaltungen können – z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen bzw. Career Centern an den Hochschulen oder an anderen Kulturorten analog oder digital (z. B. in einem Online-Seminar) stattfinden. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der jeweils aktuellen Corona-Bestimmungen. Die Mentor*innen bieten darüber hinaus die direkte Kontaktnahme für hieran Interessierte z. B. zu Sprechzeiten oder z. B. für einen Atelier- oder Galeriebesuch an. Daraus sollen sich auch Tandems entwickeln können.
Für das Beratungsprogramm können Mentor*innen eine Förderung bis zu 1.700 € beantragen.
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/modul-a-1