Bewerbung PhD in Art Practice
Das interdisziplinäre Programm befähigt Absolvent*innen den internationalen Standards entsprechende eigenständige künstlerische Forschungsleistungen zu erbringen sowie koordinierende und leitende Funktionen in der Lehre und im Kunstbetrieb zu übernehmen.
Das Promotionsprogramm in Art Practice kann in den verschiedenen künstlerischen Schwerpunkten der HFBK absolviert werden: Bildhauerei, Design, Film, Malerei/Zeichnen, Bühnenraum, Zeitbezogene Medien, Grafik/Fotografie. Die angewandten Forschungsthemen und Methoden sind mit den zeitgenössischen und historischen Praktiken und der Theorie der Schwerpunkte in Bezug zu setzen.
Das Curriculum findet in deutscher und englischer Sprache statt.
Online Q&A zum PhD in Art Practice
Mit Stefan Aue (Referent für künstlerische Forschung) und Laura Kowalewski (Gremienbetreuung, Promotions- und Berufungsangelegenheiten)
Dienstag, 1. Oktober 2024, 17-18:30Uhr
Auf Deutsch und Englisch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hier dem Q&A beitreten.
Wichtige Links
- Promotionsordnung und -studienordnung der HFBK für den PhD in Art Practice in der jeweils geltenden Fassung
- Leitlinien zur Sicherung guter künstlerisch und wissenschaftlich forschender Praxis an der HFBK Hamburg in der jeweils geltenden Fassung in Zusammenhang mit
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen (i.d.R. mindestens Gesamtnote „gut”) Diplom-, Meisterschüler- oder Masterabschluss mit künstlerisch-praktischem Schwerpunkt an einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus. Ausnahmeregelungen benötigen die Zustimmung des Promotionsausschusses.
Weitere Voraussetzung ist der Nachweis der besonderen Befähigung zu künstlerisch-forschendem Arbeiten. Dieser kann durch entsprechende Studienanteile im bereits absolvierten Studium, künstlerische Forschungsprojekte, Stipendien, Praktika oder Arbeitserfahrungen belegt werden.
Von Bewerber*innen, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 gegenüber dem Promotionsausschuss nachzuweisen.
Bewerbung + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Sommersemester möglich. Im Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025 vom 1. September bis 14. Oktober 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbung
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht in Ihrem Bewerberaccount ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale Bewerbungsmappe bis spätestens 14. Oktober 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist) nebst der aufgeführten Unterlagen, jedes Dokument als einzelnes pdf-Dokument und benannt (z.B. Zusammenfassung, Exposè, Hochschulabschluss, Lebenslauf) in deutscher oder englischer Sprache hoch:
- Zusammenfassung der geplanten Arbeit im Umfang von maximal 15 Zeilen,
- ein Portfolio, das die künstlerische Forschungspraxis in Hinblick auf die geplante Arbeit darlegt; daraus müssen die Methoden, Medien und Formate der Arbeit ersichtlich werden; ebenso sind die benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben;
- die nach § 4 der Promotions- und Promotionsstudienordnung PhD in Art Practice für die Zulassung zur Promotion erforderlichen Nachweise (Nachweis Hochschulabschluss, Nachweis der besonderen Befähigung zu künstlerisch-forschendem Arbeiten, ggf. Nachweis über Gleichwertigkeit eines Abschlusses einer ausländischen Hochschule);
- einen Lebenslauf;
- ein Vorschlag für eine Betreuer*in sowie ein Vorschlag für eine Zweitbetreuer*in gemäß § 6 der Promotions- und Promotionsstudienordnung PhD in Art Practice;
- eine Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sich die Bewerber*in bereits andernorts einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt hat;
- eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung für den PhD in Art Practice der Antragsteller*in bekannt ist und sie die Richtlinien zur guten künstlerischen Praxis zur Kenntnis genommen hat
Die Dateigröße ist begrenzt auf 30 MB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen nach Bewerbungsschluss sind nur auf Anforderung hin möglich.