Die Tresen-Kolumne: Schwemmen und Vorschubteile
Nach den Restaurants dürfen Schankwirtschaften jetzt wohl auch wieder öffnen. Bei vielen Barbesitzer_innen beginnt daher nun das große Rätselraten was man den nun eigentlich ist, denn: Bars dürfen nicht öffnen, Kneipen schon. Laut dem deutschen Hotelgastgewerbe ist eine Bar oder ein Vergnügungslokal ein Etablissement mit einer großen Auswahl an Getränken und einem Unterhaltungsprogramm, also DJs oder Konzerten oder Cabaret oder Stand-Up-Something. Eine Schankwirtschaft ist eigentlich eine Speisewirtschaft, nur steht das Trinken im Vordergrund, und es gibt maximal sogenannte bierbegleitende Speisen. Ob nun aber ein Konzert aus der Schankwirtschaft eine Bar macht, ist mir nicht ganz klar, oder ein Teller Erdnüsse aus der Bar eine Kneipe. Wenn man in einer Schankwirtschaft nur rudimentär oder gar nicht sitzen kann, dann wird daraus eine Trinkhalle. Eine Trinkhalle ist ja eigentlich ein Kiosk, bei dem der Verzehr der Getränke erlaubt ist. Somit mussten auch Trinkhallen coronabedingt schließen, Kioske nicht. Wenn nun aber ein Kiosk eine Gaststättenkonzession hat und dort ein Konzert stattfindet, dann wird daraus eine Bar, in der auch Zeitungen verkauft werden. Diese muss also gerade geschlossen bleiben. Wenn dort nun auch, neben den Getränken, Schnitzel und Kartoffelgratin angeboten werden, dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Speisewirtschaft mit Zeitungsverkauf und Unterhaltungsprogramm, was daraus eigentlich eine Schankwirtschaft mit Speisenangebot macht. Diese könnte nun wieder öffnen. Ist die Schankwirtschaft nicht zu klein und bietet hauptsächlich Bier an, wird daraus eine sogenannte Schwemme. Handelt es sich bei dem angebotenem Bier um englische oder irische Erzeugnisse, dann wird aus der Schwemme ein Pub. Auch dort wird oft Musik zu Unterhaltungszwecken angeboten. In diesen Fällen ist ein Pub auch eine Bar, es sei denn, es gibt auch warme Speisen, dann ist es eine Kneipe mit Getränken aus Eng- oder Irland. Wenn der Verkauf von Speisen und Cocktails gleichermaßen in die Umsatzkalkulation hineinfließt, dann wird von einer sogenannten Resto-Bar gesprochen. Tauscht man die Cocktails in dieser Rechnung aus, gegen basalere Getränke wie Wein und Bier, dann wird aus der Resto-Bar eine Gastwirtschaft. Kann man dort auch Zimmer beziehen, dann nennt man sie Gasthof oder Gasthaus. Diese haben oft auch eine Schlacht- oder Backlizenz, abhängig vom angeschlossenen Betrieb. Ist der angeschlossene Betrieb eine Firma für Automobilteile, wie Kugellager oder pneumatische Vorschubteile, dann hat das mit dem Gasthaus rechtlich sehr wenig zu tun. Das heißt also, für viele freischaffende Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen geht bald die nebentätige Lohnarbeit wieder los. Oder auch nicht, bzw. je nachdem.