Barrierefreiheit
Die Hochschule für Bildende Künste (HFBK) ist bemüht, ihre im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen als auch der Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) vom 10. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen. Die HmbBITVO leitet sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 vom 12.9.2011, geändert am 21.5.2019) ab.
Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
- Bilder, die für das Verständnis des Inhalts relevant sind, sind mit einen Alternativtext versehen.
- Seiten sind mit inhaltlich aussagekräftigen Überschriften in korrekter Gliederung ausgestattet.
- Artikel werden von einer H2-Überschrift eingeleitet und sind gruppiert.
- Aufzählungen sind als Liste ausgezeichnet.
- E-Mail-Links sind mit dem Hinweis auf Öffnen eines externen E-Mail-Programms versehen.
Die Webseiten der HFBK sind mit den oben genannten Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
- Die auf der Webseite bereitgestellten pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung).
- Informationen zu Inhalt und Navigation in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Links können unverständlich sein und werden nicht unterstrichen dargestellt.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der HFBK liegen
- Archiv-Bereiche, die seit 2019 nicht mehr aktualisiert wurden
- Live-Streaming als Audio oder Video
Feedback und Kontakt
Wir arbeiten stetig daran Barrieren abzubauen. Falls Barrieren auftauchen, Inhalte schwer zugänglich sind, oder gar allgemeine Empfehlungen der Barrierefreiheit verletzt werden, freuen wir uns über einen Hinweis.
Über die folgenden Kontakte können Kritik, Mängel und anderes Feedback in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden:
Telefon: +49 40 42 89 89-405
Mail: beate.anspach@hfbk.hamburg.de
Telefon: +49 40 42 89 89-389
Mail: patricia.ratzel@hfbk.hamburg.de
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kann die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG angerufen werden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontakt
Ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
T +49 40 428 23-2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr
Diese Erklärung wurde 2019 erstellt.