Ausbildungsförderung (BAföG)
Kontakt
- BAföG-Amt
- Telefon: +49 40 41902-300
- Mail:bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
- URL:www.studierendenwerk-hamburg.de
Kontakt HFBK
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Aliaksandra Petrusevich
- Raum:Wartenau 15, Raum 04a
- Telefon: +49 40 428 989 -363
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und individuell nach Terminvereinbarung
Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel fehlen, haben einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Antrag wird beim BAföG-Amt gestellt.
§ 9-Bescheinigung (Eignung)
Die Bescheinigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung beim BAföG-Amt vorlegen müssen, erhalten Sie zusammen mit Ihren Rückmeldeunterlagen, die wir Ihnen nach Überweisung des Semesterbeitrages zusenden.
Sofern Sie eine Zweitausfertigung benötigen, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Büro für Studierendenangelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitausfertigung kostenpflichtig (6,-€) ist.
§ 48-Bescheinigung (Mitwirkung von Ausbildungsstätten)
Bachelor-/Master-Studierende
Unterschriftsberechtigt sind die Mitarbeiter*innen des Büros für Studierendenangelegenheiten. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten und bringen Sie als Nachweis Ihr Studienbuch mit.
Diplom-Studierende
Unterschriftsberechtigt sind nur einzelne Lehrpersonen.
Für den Studiengang Kunst: Prof. R. Bauer, Prof. A. Slominski
Für den Studiengang VK: N.N.
Für den Studiengang Design: Prof. R. Sommer
Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Lehrpersonen einen Termin und bringen Sie als Nachweis Ihr Studienbuch mit.