15/09/2022: „Kataloge für junge Künstler“
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung schreibt in diesem Jahr ihr Ausstellungs- und Katalogförderprogramm „Kataloge für junge Künstler“ zum 40. Mal aus.
Für das Förderprogramm können bildende Künstler*innen, die nicht älter als 35 Jahre sein sollten, vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind gemeinnützige Ausstellungsinstitutionen, die gemeinsam mit dem*der jungen Künstler*in eine Ausstellung mit begleitendem Katalog planen. Der Ausstellungs- und Katalogförderpreis soll die Einrichtungen bei der Aufgabe unterstützen, besonders talentierte Nachwuchskünstler*innen mit einer angemessenen Darstellung ihrer Arbeiten der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Fördermittel von bis zu 40.000 € können für die Ausrichtung der geplanten Ausstellung (bis zu 10.000 €) und für die Erstellung des dazugehörigen Kataloges (bis zu 30.000 €) eingesetzt werden.
Der Förderantrag muss von dem Ausstellungsträger als Online-Antrag bei der Stiftung eingereicht werden. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Einsendeschluss für Förderanträge ist der 15. September 2022.
Die eingegangenen Anträge werden einer von der Krupp-Stiftung berufenen Jury vorgelegt. Der Jury gehört auch ein Mitglied der Krupp-Stiftung an. Es werden bis zu drei Preise vergeben.
>>Hier geht's zu den vollständigen Ausschreibungsrichtlinien: https://www.krupp-stiftung.de/foerderpreis-kataloge-fuer-junge-kuenstler/.
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Hügel 15, D-45133 Essen