Bewerbung Bachelor »Bildende Künste«
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Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium des Bachelor-Studiengangs »Bildende Künste« (Abschluss „Bachelor of Fine Arts“) ist berechtigt, wer eine besondere künstlerische Befähigung in einer Aufnahmeprüfung gemäß § 37 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz nachweist.
Die Entscheidung über das Vorliegen der besonderen künstlerischen Befähigung trifft eine Aufnahmeprüfungskommission anhand der Konzeption sowie der Gestaltungs- und Realisierungsfähigkeit in den gewählten künstlerischen Medien. Die Aufnahmeprüfungskommission entscheidet auf Grund der eingereichten Arbeitsproben, ob die besondere künstlerische Befähigung vorliegt.
Neben der besonderen künstlerischen Befähigung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (siehe Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe).
Zum Bewerbungsprozess Bachelor »Fine Arts« für die Studienschwerpunkte Bühnenraum, Bildhauerei, Zeitbezogene Medien, Malerei/Zeichnen, Film, Grafik/Typografie/Fotografie, Design
Bewerbungsprozess + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 1. Februar bis 5. März 2024, 16 Uhr (Ausschlussfrist). sind folgende Bewerbungsschritte erforderlich:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in CampusNet. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die einen Uploadlink enthält.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances, für den Studienschwerpunkt »Film« sollten filmische Arbeiten aller Art eingereicht werden, idealerweise in voller Laufzeit, nicht in Form von Trailern. Weiterhin erwünscht sind Drehbuchentwürfe, Storyboards, Fotografien, Zeichnungen, Collagen, Skizzenbücher oder ähnliche Beispiele) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem PDF-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Den Nachweis über eine Schul- und ggf. Hochschulausbildung; ausländische Studienbewerber*innen haben eine Kopie eines Abschlusszeugnisses der Schul- oder Hochschulausbildung mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, sofern das Zeugnis nicht im Original deutsch oder englisch ausgestellt wurde, vorzulegen. Wenn Sie Ihr Zeugnis erst nach dem Bewerbungszeitraum erhalten, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses vor. Chinesische BewerberInnen werden gebeten, die Übersetzung Ihrer Zeugnisse durch die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking bescheinigen zu lassen.
- Einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
(Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses über eine Schul- oder Hochschulausbildung an einer deutschsprachigen Einrichtung oder durch Vorlage des Zeugnisses einer der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Kultusministerkonferenz) anerkannten Sprachprüfungen für den Hochschulbesuch erbracht. Als ausreichender Nachweis werden weiterhin Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse gemäß "Europäischen Referenzrahmen" bis einschl. Stufe A2 (ca. 360 Unterrichtsstunden) am Goethe-Institut oder einer anderen Sprachschule anerkannt. In diesem Fall müssen in den ersten beiden Semestern diese Sprachkenntnisse im Rahmen eines Intensiv-Sprachkurses intensiviert werden. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachkurs absolvieren und diesen erst nach der Bewerbungsfrist abschließen, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbungsmappe darauf hin.)
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht mehr möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Und weiter:
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in CampusNet.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in Kategorien von A bis C. Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen. Für Bewerber*innen, die mit B bewertet werden, besteht die Möglichkeit, an einem Nachrückverfahren teilzunehmen.
Kontakt
Für formale und inhaltliche Fragen, z.B. zu Dokumenten, zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Raum:Wartenau 15, Raum 01 / 04a
- Telefon: +49 40 428 989-270 / -335 / -269
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und individuell nach Terminvereinbarung
Download
- Studienordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) bis einschl. SoSe 2021
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) bis einschl. SoSe 2021
- Prüfungsordnung für den Studiengang »Bildende Künste« (Abschluss: Bachelor of Fine Arts) ab WiSe 21/22