Bewerbung Master Lehramt
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Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I (LAPS), Lehramt an Gymnasien (LAGym) und Lehramt für Sonderpädagogik (LAS)
Für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.
Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse »Bachelor of Arts« und »Bachelor of Science« der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Erforderlich sind
- für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I (LAPS KMK-Lehramtstyp 2) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, zweier Unterrichtsfächer sowie der Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer,
- für das Lehramt an Gymnasien (LAGym KMK-Lehramtstyp 4) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, zweier Unterrichtsfächer sowie der Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer,
- für das Lehramt für Sonderpädagogik (LAS KMK-Lehramtstyp 6) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, eines Unterrichtsfaches, der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches sowie das Studium des crosskategorialen Förderschwerpunktes »Lernen-Sprache-Verhalten« an der Universität Hamburg oder das Studium von zwei KMK-Förderschwerpunkten. Für das Studium mit dem Schwerpunkt »Hören« werden Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorausgesetzt.
Nachreichfrist
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang nach Maßgabe des § 39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu mindestens 120 Leistungspunkte (hinsichtlich der Teilstudiengänge Musik und Bildende Künste 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.
Downloads
- Besondere Zugangs-Voraussetzungen Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Zugangsvoraussetzungen Master of Education (M.Ed.) im Teilstudiengang »Bildende Künste«
- Auswahlverfahren und -kriterien Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Prüfungsordnung für den Abschluss »Master of Education« (M.Ed.) der Lehramtsstudiengänge, dazu: Änderungssatzungen
- Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt)
- Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) (unter Vorbehalt)
Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an Grundschulen (LAGS), Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek), Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek)
Für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.
Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für den Abschluss »Bachelor of Education« der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Erforderlich sind
- für das Lehramt an Grundschulen (LAGS) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 1) müssen im Bachelorstudiengang die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und ein drittes Unterrichtsfach und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktiken der drei Unterrichtsfächer studiert worden sein. Sofern Kunst oder Musik als Unterrichtsfach studiert wurde, muss nur eines der beiden Unterrichtsfächer Deutsch oder Mathematik mit der dazugehörigen Fachdidaktik studiert worden sein.
- für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 4) müssen im Bachelorstudiengang zwei Unterrichtsfächer und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer studiert worden sein.
- für das Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) mit dem Abschluss Master of Education (KMK Lehramtstyp 6) bestehen je nach weiterer Profilbildung (Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe I und II) folgende Voraussetzungen:
- a) Bei der weiteren Profilbildung für die Sekundarstufe I (LAS-Sek I) müssen im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik inklusive dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache), ein Unterrichtsfach und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches studiert worden sein.
- b) Bei der weiteren Profilbildung für die Sekundarstufe I und II (LASSek II) müssen im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik inklusive dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache), ein Unterrichtsfach im Umfang von mindestens 51 Leistungspunkten, eine Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten in diesem Fach absolviert und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien sowie die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches studiert worden sein.
Nachreichfrist
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang nach Maßgabe des § 39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu mindestens 120 Leistungspunkte (hinsichtlich der Teilstudiengänge Musik und Bildende Künste 180 Leistungspunkte, für LAGS 120 Leistungspunkte) im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.
Downloads
- Modulhandbuch für das Grundschullehramt (LAGS)
- Fachspezifische Bestimmungen für das Grundschullehramt (LAGS)
- Modulhandbuch für das Lehramt an Stadtteilschulen und Gymnasien & Sonderpädagogik (LA-Sek und LAS-Sek)
- Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt an Stadtteilschulen und Gymnasien & Sonderpädagogik (LA-Sek und LAS-Sek)
Bewerbungsprozess + Termine für alle Lehramtsausrichtungen
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 4. Februar bis 5. März 2025, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in HISinOne. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht in Ihrem Bewerberaccount ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem pdf-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- Ein frei formuliertes Motivationsschreiben für die Wahl des Lehramtsstudiums
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Nachweis über einen Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.
Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang desselben Lehramtstyps mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnungen, siehe § 7 der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörerordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg vom 17. Dezember 2020.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in Kategorien A (Zulassung) und C (Ablehnung). Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Hinweis: Sollten Sie für das Studium des Teilstudiengangs »Bildende Künste« zugelassen sein und Ihren Studienplatz auch annehmen wollen, so müssen Sie sich zusätzlich an der Universität Hamburg im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli für Ihr 2. Unterrichtsfach sowie Erziehungswissenschaft bewerben. Weitere Details dazu erhalten Sie unter www.uni-hamburg.de
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Mitte Juni des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende Mai statt. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in HISinOne.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Und weiter:
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulations-, Neben- und Gasthörer*innenordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Studienplatzplatz zunächst annehmen.
Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben und Unterlagen abgefragt.
Kontakt
Für inhaltliche und formale Fragen, z.B. zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Telefon: +49 40 428 989 -363 / -269
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de