Bewerbung Master Lehramt
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.
Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse »Bachelor of Arts« und »Bachelor of Science« der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung zu erbringen. Dieses wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem/der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Erforderlich sind
- für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I (LAPS KMK-Lehramtstyp 2) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, zweier Unterrichtsfächer sowie der Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer,
- für das Lehramt an Gymnasien (LAGym KMK-Lehramtstyp 4) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, zweier Unterrichtsfächer sowie der Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer,
- für das Lehramt für Sonderpädagogik (LAS KMK-Lehramtstyp 6) das Studium der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien, eines Unterrichtsfaches, der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches sowie das Studium des crosskategorialen Förderschwerpunktes »Lernen-Sprache-Verhalten« an der Universität Hamburg oder das Studium von zwei KMK-Förderschwerpunkten. Für das Studium mit dem Schwerpunkt »Hören« werden Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vorausgesetzt.
Nachreichfrist
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang nach Maßgabe des § 39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu mindestens 120 Leistungspunkte (hinsichtlich der Teilstudiengänge Musik und Bildende Künste 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.
Bewerbungsprozess + Termine
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Im Bewerbungszeitraum ab 1. Februar bis 6. März 2023, 16 Uhr (Ausschlussfrist) sind folgende Bewerbungsschritte
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in CampusNet. Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die einen Uploadlink enthält.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren nebst der unten aufgeführten Unterlagen, die möglichst in einem pdf-Dokument zusammengefasst sein sollen, hoch:
- Die Zusammenfassung Ihrer Online-Bewerbung (in Ihrem Bewerberaccount in CampusNet -> Bewerbung -> Druckansicht -> Strg+P -> drucken und scannen oder "Print to PDF" und speichern)
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Nachweis über einen Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule.
Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang desselben Lehramtstyps mit derselben Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnungen, siehe § 7 der Immatrikulations-, Neben- und Gasthörerordnung der Hochschule für bildende Künste Hamburg vom 17. Dezember 2020.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht mehr möglich.Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Und weiter:
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende April des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzem Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende April statt.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in CampusNet.
Ihre Bewerberdaten werden maximal 12 Monate gespeichert.
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die digitalen Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei Professorinnen bzw. Professoren aus den künstlerischen Studienschwerpunkten, den Professorinnen bzw. Professoren der Kunstpädagogik der HFBK, zwei Mitgliedern des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen in den Kategorien von A und C. Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Hinweis: Sollten Sie für das Studium des Teilstudiengangs »Bildende Künste« zugelassen sein und Ihren Studienplatz auch annehmen wollen, so müssen Sie sich zusätzlich an der Universität Hamburg im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli für Ihr 2. Unterrichtsfach sowie Erziehungswissenschaft bewerben. Weitere Details dazu erhalten Sie unter www.uni-hamburg.de
Kontakt
Für inhaltliche und formale Fragen, z.B. zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
- Raum:Wartenau 15, Raum 01 / 04a
- Telefon: +49 40 428 989-270 / -335 / -269
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Download
- Besondere Zugangs-Voraussetzungen Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Zugangsvoraussetzungen Master of Education (M.Ed.) im Teilstudiengang »Bildende Künste«
- Auswahlverfahren und -kriterien Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Prüfungsordnung für den Abschluss »Master of Education« (M.Ed.) der Lehramtsstudiengänge, dazu: Änderungssatzungen
- Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt)
- Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) (unter Vorbehalt)