Rückmeldung / Urlaubssemester
Rückmeldung
Rückmeldefristen:
15. Februar - 15. April (Sommersemester)
15. August - 15. Oktober (Wintersemester)
Anfang Februar bzw. Anfang August eines Jahres werden die Informationen zur Rückmeldung postalisch versandt. Sollten Sie seit der letzten Rückmeldung umgezogen sein, denken Sie bitte daran, Ihre Anschrift zu ändern.
Mit der fristgerechten Überweisung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch die Rückmeldung an der HFBK. Ihre Rückmeldeunterlagen (Semesterticket, Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung, und §-9-BaföG-Bescheinigung) bekommen Sie ca. 14 Tage nach Ihrer Überweisung per Post zugeschickt.
Für Informationen, Auskünfte und Beratungen steht Ihnen das Büro für Studierendenangelegenheiten während der Öffnungszeiten gern zur Verfügung.
Urlaubssemester
Urlaubsanträge sind vor Überweisung des Semesterbeitrages (trotz Beurlaubung ist der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist fällig) im Büro für Studierendenangelegenheiten einzureichen. Gemäß der Immatrikulationsordnung können Beurlaubungen für maximal sechs Semester beantragt werden.
Studierende, die einen Urlaubsantrag stellen und die bereits im vorhergehenden Semester beurlaubt waren, können innerhalb der Rückmeldefrist eine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages in Höhe von 50 Euro beantragen. Der Antrag ist in schriftlicher Form (unbedingt Bankverbindung angeben inkl. IBAN!) an das Büro für Studierendenangelegenheiten zu richten.
Kontakt
- Büro für Studierendenangelegenheiten
- Raum:Wartenau 15, Raum 01 / 06a
- Telefon: +49 40 428 989-270 / -335 / -269
- Fax: +49 40 42 89 89-377
- Mail:hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
Öffnungszeiten
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie finden bis auf Weiteres keine Präsenzsprechzeiten statt. Wir helfen Ihnen gerne elektronisch weiter: Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Im Bedarfsfall können Präsenztermine vereinbart werden.