Erasmus+ Praktikum im Ausland
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Förderfähig sind z. B. Vollzeitpraktika in Museen, Ateliers oder Galerien.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Bewerbung
Im Rahmen der Erasmus-Praktikumsförderung gibt es keine festen Bewerbungsfristen. Wichtig ist jedoch, dass das Erasmus-Programm lediglich eine finanzielle Förderung vorsieht. Einen Praktikumsplatz müssen sich Studierende also selbst organisieren.
Sobald Studierende über die Zusage für einen Praktikumsplatz verfügen, können Sie sich mit folgenden Unterlagen im International Office für eine Aufnahme ins Erasmus-Praktikumsprogramm bewerben:
- Bewerbungsformular
- Praktikumsplatzzusage
Aufgrund der zu erstellenden Unterlagen sollte eine Bewerbung nach Möglichkeit ca. zwei Monate vor Praktikumsbeginn erfolgen.
Förderbedingungen
- Förderfähige Praktika dauern mindestens zwei Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
- Bachelor-Studierende müssen das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Sollte das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeiten liegen, muss auch das zweite Studienjahr bereits absolviert worden sein.
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter europa.eu/institutions) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
- Studierende müssen während des gesamten Praktikums an der HFBK Hamburg immatrikuliert sein (fristgerechte Rückmeldung beachten!).
- Alle Studierenden, die am Erasmus-Programm teilnehmen, sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen (wie z. B. das sog. Training Agreement) zu erstellen und einzureichen. Details dazu erfahren die Teilnehmenden nach erfolgreicher Bewerbung im International Office.
- Die Europäische Kommission hat eine Online-Sprachenförderung für aktuell insgesamt 18 Sprachen zur Verfügung gestellt. Der Sprachtest ist für alle Studierenden, deren Aufenthalt eine entsprechende Arbeitssprache umfasst, sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Es ist möglich, ganze oder anteilige Erasmus-Aufenthalte über sog. Zero-Grants, d. h. ohne finanzielle Unterstützung zu fördern.
- Mobilitätszuschuss
Graduiertenpraktika
Im Rahmen des Erasmus-Programms können auch Praktika von Absolvent*innen bis maximal ein Jahr nach Abschluss gefördert werden. Voraussetzung ist die Bewerbung noch während des Studiums, also vor Exmatrikulation. Interessierte Studierende wenden sich am besten frühzeitig mit ihren Plänen an das International Office.
Auslandsmobilität mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird während des Auslandspraktikums Studierenden mit Behinderung der Zugang zum Programm erleichtert. Sie können eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten erhalten. www.eu.daad.de/engagiert
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