Bewerbung Quereinstieg Lehramt
Bewerbung Master Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“
Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess?
Die Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf der FAQ-Seite.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“ mit dem Abschluss Master of Education ist ein abgeschlossenes künstlerisches Studium der freien, bildenden Künste an einer Kunsthochschule (erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Bachelor-, Diplom oder Magisterstudiengang) und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz –Zweite Stufe – oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis).
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitätszulassung – UniZS) in der jeweils geltenden Fassung.
Darüber hinaus haben Studienbewerber*innen den Nachweis einer besonderen künstlerischen Position zu erbringen. Dieser wird von einer Aufnahmeprüfungskommission anhand einer von dem der Studienbewerber*in einzureichenden Bewerbungsmappe festgestellt.
Im Falle noch ausstehender Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss kann die Zulassung nach Maßgabe des § 39 Absatz 2 HmbHG beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen dazu für den Quereinstiegsmasterstudiengang „Bildende Künste“ (Lehramt) mindestens 150 Leistungspunkte im gesamten Bachelor-Studium erbracht sein und nachgewiesen werden. Dabei zählen nur die vollständig abgeschlossenen Module. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit zur Anfertigung bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet sein. Die Zulassung wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgewiesen wird.
Bewerbungsprozess + Termin
Bewerbungen sind ausschließlich zum Wintersemester möglich!
Bewerbungszeitraum: 4. Februar bis 5. März 2026, 16 Uhr (Ausschlussfrist)
Sollte die Zulassung für das Studium des Master Quereinstieg Lehramt (Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“) an der HFBK erfolgt sein und die Absicht bestehen, das Studium anzutreten, muss zusätzlich eine Bewerbung an der Universität Hamburg im Zeitraum 1. Mai – 15. Juni für Erziehungswissenschaft erfolgen.
Schritt 1: Online-Bewerbung
Bitte erstellen Sie sich einen Bewerberaccount in unserem Online-Campusportal HISinOne.
Sowie Sie anschließend eine Bewerbung starten, erhält diese eine Bewerbungsnummer, auf die Sie sich bei eventuellen Nachfragen bitte beziehen.
Schritt 2: Digitale Bewerbungsmappe
Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, steht in Ihrem Bewerberaccount ein Uploadlink zur Verfügung.
Laden Sie Ihre digitale künstlerische Bewerbungsmappe mit Arbeiten (u.a. PDF-Dateien, Videos, Filme, Dokumentationen von Performances) aus den letzten zwei Jahren und die ferner aufgeführten Unterlagen in einem pdf-Dokument zusammengefasst hoch:
- Lebenslauf,
- Nachweis über ein abgeschlossenes künstlerisches Studium der freien, bildenden Künste an einer Kunsthochschule (erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Bachelor-, Diplom oder Magisterstudiengang). Es gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß §3 (12) und § 5 der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitätszulassung – UniZS) in der jeweils geltenden Fassung. (Zeugnis oder ggf. vorläufige Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes) Studienbewerber*innen deren Hochschulabschlusszeugnis(se) nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurden, fügen zusätzlich eine Kopie ihrer Originalzeugnisse mit Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache bei,
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - 2. Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachdiplom.). Es gelten die geforderten Sprachkenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts- Zulassungssatzung - UniZS) in der jeweils geltenden Fassung. Hier finden Sie weitere Information, welche Sprachnachweise anerkannt werden.
Die Dateigröße ist begrenzt auf 8 GB. Das Einreichen einer physischen Bewerbungsmappe ist nicht möglich. Verspätete, unvollständige und/oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen keine zusätzlichen Kosten aufwenden, um Ihre Bewerbungsmappe professionell digitalisieren zu lassen. Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihre Fotokamera, um Ihre Arbeiten zu dokumentieren.
Für Ihre Bewerbung an der HFBK Hamburg werden alle mit der digitalen Bewerbungsmappe hochgeladenen Unterlagen/Arbeiten berücksichtigt. Links zu externen Plattformen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten: Zum Bewerbungsschluss am 05.03.2026 müssen Ihre Fragen spätestens bis zum 03.03.2026 bei uns eingehen, damit sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist beantwortet werden können.
Downloads
- Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II „Bildende Künste“ (Abschluss: Master of Education) ab WiSe 2024/25
- Besondere Zugangs-Voraussetzungen Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
- Zugangsvoraussetzungen Master of Education (M.Ed.) im Teilstudiengang »Bildende Künste«
- Auswahlverfahren und -kriterien Master of Education (M.Ed.), dazu Änderungssatzungen
Die Prüfungsordnung regelt die allgemeine Struktur und das Prüfungsverfahren für den Masterstudiengang; sie wird ergänzt durch Fachspezifische Bestimmungen für die einzelnen Teilstudiengänge, die ab dem Wintersemester 2023/2024 zur Anwendung kommen:
- Prüfungsordnung für den Abschluss »Master of Education« (M.Ed.) der Lehramtsstudiengänge, dazu: Änderungssatzungen
- Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt)
- Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang »Bildende Künste« (Lehramt) (unter Vorbehalt)
Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Aufnahmeprüfungskommission die Bewerbungsmappen begutachten. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Professor*innen, einem Mitglied des akademischen Mittelbaus mit Stimmrecht sowie zwei Studierenden ohne Stimmrecht.
Die Kommission bewertet die Bewerbungsmappen mit den Kategorien A (Zulassung) und C (Ablehnung). Bewerber*innen, die mit A bewertet werden, können ihr Studium zum darauf folgenden Wintersemester aufnehmen.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie für das Studium des Teilstudiengangs »Bildende Künste« zugelassen sein und Ihren Studienplatz auch annehmen wollen, so müssen Sie sich zusätzlich an der Universität Hamburg im Zeitraum 1. Mai bis 15. Juni für Erziehungswissenschaft bewerben. Weitere Details dazu erhalten Sie unter www.uni-hamburg.de
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium fällt bis spätestens Ende Mai des Bewerbungsjahres. Sollte die Aufnahmeprüfungskommission nicht bereits anhand des digitalen Portfolios eine eindeutige Entscheidung treffen können, werden Sie ggf. zu einem kurzen persönlichen Interview mit Ihrer physischen Bewerbungsmappe (Bewerbungsmappe mit den künstlerischen Arbeiten im Original) eingeladen. Die Gespräche finden in der Regel von Mitte bis Ende Mai statt. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab!
Alle Informationen und Bescheide finden Sie in Ihrem Bewerberaccount in unserem Online-Campusportal HISinOne.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten die Studienbewerber*innen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Hamburg. Die Zulassung ist nur für das folgende Wintersemester gültig.
Sollte der Studienplatz nicht angetreten werden, verfällt die Zulassung und es ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin erforderlich.
Bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ist eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zum nächsten Bewerbungstermin möglich.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Studienplatzplatz zunächst annehmen. Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“. Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben und Unterlagen abgefragt.
Kontakt
Für inhaltliche und formale Fragen, z.B. zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Abteilung für Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten
Telefon: +49 40 23 85 82 -363 / -269
Mail: hfbk-studverw@hfbk.hamburg.de
FAQ – Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II "Bildende Künste" (Quereinstieg Master Lehramt)
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